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Vorsicht für Aussteller auf Messen 2019: International Fairs Directory & Expoguide – Betrug?

Qualitativ minderwertige Online-Verzeichnisse kursieren immer wieder, jedes Mal trifft es eine andere Branche. Oft handelt es sich um Eintragungen in sogenannte Gewerbeverzeichnisse oder Handelsverzeichnisse. Gleich ist diesen Angeboten, dass mit der Eintragung in die Online-Verzeichnisse immer eine Zahlungsverpflichtung entsteht.

Aktuell wird Ausstellern gezielt vor Messen eine solche Eintragung in qualitative minderwertige Online-Verzeichnisse angeboten. Hier konkret durch ein Unternehmen mit Sitz in Costa Rica.

Dieses Angebot der Mulpor Company S.R.L. ist so aufgebaut, dass sich der Teufel, hier eine immense Zahlungsverpflichtung über 1.212,00 € pro Jahr, im Kleingedruckten versteckt.

Mahnungen werden durch eine möglicherweise Tochterunternehmen mit Sitz in Ungarn ausgestellt. Auch die angebliche Verbindlichkeit ist auf eine Bankverbindung einer Bank mit Sitz in Ungarn zu begleichen.

Prüfung solcher Angebote:

Grundsätzlich sind bei solchen Angeboten die Seriosität zu prüfen. Informieren Sie sich bei Kollegen oder Klienten über Erfahrungen mit solchen Angeboten. Auch steht Ihnen die zuständige IHK mit Beratung zur Verfügung. Sie können sich auch an den Verband Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität wenden.

Haben Sie ein solches Angebot schon unterschrieben?

Oft merken Sie erst bei Erhalt der ersten Rechnung, dass Sie eine Zahlungsverpflichtung eingegangen sind. In einem solchen Fall kann der Vertrag möglicherweise noch wegen Irrtum oder arglistiger Täuschung angefochten werden. Zu denken ist auch an eine Kündigung des Vertrages, da die Verpflichtung, wie vorliegend ein Dauervertrag ist, der grundsätzlich sich nach einem Jahr verlängert.

Beachten Sie für die Kündigung die Formvorschriften, welche sich aus dem Vertrag ergeben können. Eine Anfechtung kann auch per E-Mail erklärt werden.

Wurden Sie schon zur Zahlung der Rechnung aufgefordert oder schon angemahnt?

In der Regel folgt natürlich nach Abschluss des Vertrages die erste Rechnungsstellung. Darauf folgt auch die erste Mahnung. Zu erwähnen ist, dass sich solche Unternehmen von der Anfechtung oder der Kündigung oft unbeeindruckt lassen. Es folgen nach Anfechtung oder Kündigung weitere Mahnungen, Drohungen mit Abgabe an ein Inkassounternehmen oder bereits die Aufforderung zur Zahlung durch ein Inkassounternehmen. Mahn- und Einleitung eines Klageverfahrens sind dann weitere Schritte um der Zahlung Nachdruck zu verleihen.

Spätestens nach Kenntnisnahme von der eingegangenen Verpflichtung oder nach Erhalt der ersten Rechnung sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Dieser wird Ihnen die Rechtslage erläutern und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

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